Sehr geehrte Damen und Herren Kirchenpfleger,
mit diesem Formularserver wollen wir die Arbeitsabläufe zwischen Ihnen und dem Verwaltungszentrum optimieren und vereinheitlichen. Die kommende Umsatzsteuererhebung auch bei den Kirchengemeinden und die sehr viel komplexere Prüfung der Sozialversicherungspflicht auch im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit macht es erforderlich, dass alle Kirchenpflegen mit einheitlichen Vorlagen nach genau definierten Arbeitsabläufen arbeiten.
Wir bitten Sie daher, in Ihrer täglichen Arbeit ausschließlich noch die hier eingestellten Formulare zu nutzen. Andere nicht freigegebene Vorlagen müssen wir zukünftig - unbearbeitet - an die Kirchengemeinden zurückgeben.
Seit dem 01.01.2021 haben sich die Freibeträge geändert: Es gelten jetzt 3.000 € beim Übungsleiterfreibetrag und 840 € bei der Ehrenamtspauschale! Zudem gibt es Änderungen bei den Spendenzwecken. Alles Nähere siehe Anlage!
Bis zur Vorlage der neuen angepassten Formulare verwenden Sie bitte die alten und ändern diese entsprechend ab.
Allgemeines:
Durch Herausgabe der Richtlinie für ehrenamtlich Tätige hat das Bischöfliche Ordinariat nun geregelt, wie welche Fallkonstellationen zu behandeln sind. Diese Richtlinie ist Grundlage für die
Abrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Personen.
Aktuelle Einzelfragen sind unten in der Liste FAQ aufgeführt.
Richtlinie für ehrenamtlich Tätige:
- Kirchenmusiker mit 2400 € Freibetrag
- Aushilfen in Kindergärten mit 2400 € Freibetrag
- Ehrenamtlich Tätige mit 720 € Freibetrag
- Behandlung von Auslagen
Fallgruppe 1: Ehrenamtlich Tätige mit 840 € Freibetrag.
Bei Umgang mit Schutzbefohlenen zusätzlich *1 (siehe unten)
Bei Zugang zu personenbezogenen Daten zusätzlich *2 (siehe unten)
Diese Unterlagen werden immer benötigt:
Ablaufschema:
Fallgruppe 2: Ehrenamtlich Tätige mit 3.000 € Freibetrag (Erzieher/innen, Betreuungskräfte Sozialstation, Nachbarschaftshelfer/innen u.s.w.)
Bei Umgang mit Schutzbefohlenen zusätzlich *1 (siehe unten)
Bei Zugang zu personenbezogenen Daten zusätzlich *2 (siehe unten)
Diese Unterlagen werden immer benötigt:
Abrechnungsbogen für die geleisteten Stunden
Hier wird in der Regel ein individueller Abrechnungnsbogen der Organisation verwendet.
Zusätzliche Unterlagen, wenn Kontakt zu Kindern/Jugendlichen mit der Arbeit verbunden ist oder bei Betreuung von Menschen bzw. bei Zugang zu datenschutzrelevanten Informationen:
Fallgruppe 3 : Kirchenmusiker (Organisten und Chorleiter) mit 3.000 € Freibetrag oder Werkvertrag
Bei Umgang mit Schutzbefohlenen zusätzlich *1 (siehe oben)
Diese Unterlagen werden immer benötigt:
Weitere Formulare