Konzept Fortbildungen des Personals der Kitas im Bereich des Katholischen Verwaltungszentrums Ehingen vom 14.10.2020
Grundsätzlich besteht nach § 29 (5a) AVO-DRS ein Anspruch auf 5 Fortbildungstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), sofern dienstliche und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Je geringer der Beschäftigungsumfang ist, je unwahrscheinlicher ist, das ein/e Mitarbeiter/in eine 5-Tage-Woche hat. Somit reduzieren sich auch mit einem geringeren Beschäftigungsumfang die zugestandenen Fortbildungstage.
Als Fortbildungstage sind definiert:
Für die Kindergärten im Bereich des Kath. Verwaltungszentrums Ehingen gilt daher folgende Regelung zur Teilnahme an Fortbildungen:
Mitarbeiter/innen unter 30% Beschäftigungsumfang:
Mitarbeiter/innen ab 30% aber unter 60% Beschäftigungsumfang:
Mitarbeiter/innen ab 60% Beschäftigungsumfang:
Sollte von Seiten der Kindergartenleitung gut begründet werden können, weshalb eine Teilzeitkraft mit einem Beschäftigungsumfang unter 60% eine zweitägige Fortbildung benötigen, kann diese ausnahmsweise genehmigt werden. In diesem Fall hat entfällt aber dann die individuelle Fortbildung im darauffolgenden Jahr.
Es gilt immer der Grundsatz, dass im Einzelfall auch von der generellen Regelung abgewichen werden kann, wenn dies von der Kindergartenleitung gut begründet werden kann. Die Entscheidung darüber, ob von der generellen Regelung abgewichen wird, trifft dann der/die zuständige KBV.
Stand: 14.10.2020